Terug
German desk 07-10-22

Vermeidung der Mehrwertsteuer bei Einfuhren

Bei der Einfuhr von Waren in die EU erhebt der Zoll an der Grenze Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist an das Zollamt zu zahlen und kann erst bei der nächsten Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden (vorausgesetzt, das Unternehmen übt umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aus).

In den Niederlanden gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Zahlung der Umsatzsteuer bei Einfuhren an der Grenze zu vermeiden. Die niederländische Lizenz nach Artikel 23 gibt den Unternehmen die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung zu zahlen.

Der Vorteil ist, dass dieselbe Einfuhrumsatzsteuer (vorausgesetzt, das Unternehmen übt 100 % steuerpflichtige Tätigkeiten aus) in derselben Erklärung abgezogen werden kann. Dies führt dazu, dass sowohl der zu zahlende als auch der abzugsfähige Betrag gleich hoch sind, wodurch der Liquiditätsnachteil der Zahlung der Umsatzsteuer an der Grenze beseitigt wird.

Um für die Lizenz nach Artikel 23 in Frage zu kommen, muss das Unternehmen entweder in den Niederlanden ansässig sein oder eine (MWST) Betriebstätte haben. Ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung oder Betriebsstätte in den Niederlanden sollte einen Fiskalvertreter einsetzen, um die Lizenz zu erhalten.

Das Unternehmen muss außerdem regelmäßig Waren in die Niederlande einführen, und die Verwaltung muss so organisiert sein, dass die Daten über die eingeführten Waren leicht extrahiert werden können.

Diese Lizenz kann erhebliche Vorteile für den Cashflow eines Unternehmens mit sich bringen, insbesondere wenn regelmäßig große Mengen an Waren eingeführt werden.

Wenn diese Situation zutrifft, lassen Sie es uns wissen, damit wir Ihre individuelle Situation näher betrachten können.